Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache
Das Amt des Testamentsvollstreckers erfordert neben fachlicher Kompetenz und Erfahrung ein hohes MaĂŸ an sozialer Kompetenz, Sorgfalt, Entscheidungs-, und Ăœberzeugungskraft.
Als Steuerberater kenne ich mich bestens mit dem "Papierkram" aus, der durch eine Erbschaft entsteht. Zudem habe ich mich unter anderem auf die Erstellung von Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen spezialisiert und begleite seit Ă¼ber zehn Jahren die Testamentserstellung aus steuerlicher Sicht.
Da der gesamte Bereich auf Vertrauen aufbaut, ist es sehr wichtig, dass Sie mich und ich Sie genau kennenlernen. Im Idealfall begleite ich bereits Ihre Steuererklärungen, ansonsten sollte das Kennenlerngespräch deutlich umfassender ausfallen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin, wenn Sie zum Bereich Testamentsvollstreckung genauere AuskĂ¼nfte wĂ¼nschen.
Jan-Philipp Höllger
Steuerberater & Testamentsvollstrecker (AGT)
Warum ein Testament?
  • Ohne letztwillige VerfĂ¼gung erfolgt die Bestimmung der Erben per Gesetz (gesetzliche Erbfolge). Danach erben nur der Ehepartner und/oder die Verwandten. Gibt es keine Erben, fällt der Nachlass dem Staat zu.
  • Eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Verteilung ist nur mit Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrags möglich.
  • Ohne Testament gibt es keine Testamentsvollstreckung.
  • Und ohne Testamentsvollstrecker drohen bei immer komplexeren Familien- und Vermögensverhältnissen Streit und Fehler.
Was sind die Aufgaben des Testaments-vollstreckers?
  • Er fĂ¼hrt die letztwilligen VerfĂ¼gungen des Erblassers aus.
  • Er reguliert die Nachlassverbindlichkeiten.
  • Er reicht die Erbschaftsteuererklärung ein und fĂ¼hrt die Erbschaftsteuer ab.
  • Er verteilt den Nachlass an die Erben.
  • Als Dauertestamentsvollstrecker verwaltet er langfristig den Nachlass, etwa bei der Verwaltung des Vermögens fĂ¼r minderjährige, behinderte oder Ă¼berschuldete Erben.
Wer sollte eine Testaments-vollstreckung anordnen?
  • Jeder, der schutzbedĂ¼rftige Angehörige hat.
  • Jeder, der Streit und Ăœberforderung in der Familie vermeiden möchte.
  • Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern, Patchwork-Familien Unternehmer, Stifter
  • Immobilienbesitzer,
  • Inhaber komplexer Vermögenswerte
Richtig verstandene Testaments-vollstreckung bedeutet:
  • Vertrauensvolle, transparente und zĂ¼gige Abwicklung des letzten Willens
  • Schutz und UnterstĂ¼tzung fĂ¼r Angehörige
  • Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
  • Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder ungewollten Zugriff Dritter
  • ErfĂ¼llung karitativer Zwecke
Warum Testamentsvollstrecker (AGT)?
Seit einigen Jahren ist die Testamentsvollstreckung aus dem Anwaltsvorbehalt ausgenommen. Seither darf jedermann Testamentsvollstreckung geschäftsmĂ¤ĂŸig betreiben.
Nach der Rechtsprechung erfordert sie weder Ausbildung noch Erfahrung. Mögliche Fehler und Versäumnisse gehen auf Kosten des Nachlasses und des Schutzes der Angehörigen.
Der Erfolg einer Testamentsvollstreckung steht und fällt mit der Person und Qualifikation des Testamentsvollstreckers. Das Zertifikat der AGT steht fĂ¼r:
  • Fundierte Ausbildung
  • Hinreichende Qualifikation
  • RegelmĂ¤ĂŸige Fort- und Weiterbildung
  • Versicherungsschutz
"Das Testament ist der uneigennĂ¼tzigste Akt des Lebens: man vergiĂŸt dabei ganz sich selbst."
(Emanuel Wertheimer)
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